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Konfirmationen
Mit der Konfirmation werden Jugendliche in der Evangelischen Kirche erwachsen im Glauben. Sie bestätigen selbst, was bei ihrer Taufe Eltern und Paten für sie versprochen haben:dass sie den Weg des Glaubens gehen, zur Kirche gehören und Hoffnung und Zweifel mit anderen in der Gemeinde teilen wollen. Gleichzeitig empfangen sie Gottes Segen für ihren weiteren Lebensweg.

Mit der Konfirmation werden die jungen Erwachsenen volle Mitglieder der Kirche. Sie gehen selbständig zum Abendmahl, können Pate werden und bestimmen in kirchlichen Angelegenheiten mit.

Auf die Konfirmation bereiten sich die Jugendlichen intensiv vor. So ist der Konfirmandenunterricht ein guter Ort, um Fragen nachzugehen, die jeden Menschen auf dem Weg zum Erwachsenwerden beschäftigen: Wer bin ich, wohin gehe ich, was trägt mich - Fragen nach dem Geheimnis des Lebens, seinem Sinn und seines religiösen Ausmaßes. Es gibt inzwischen ganz verschiedene Formen von Konfirmandenunterricht. Wir setzen auf wöchentliche Treffen.

Bei Projekten und auf Wochenend-Freizeiten diskutieren KonfirmandInnen miteinander.

Die Konfirmation ist auch für unsere Gemeinde ein großes Fest, bedeutet sie doch, dass von diesem Zeitpunkt an das kirchliche Leben wieder durch einige neugierige und kritische junge Menschen belebt wird.

Wenn Sie weitere Fragen zur Konfirmation haben wenden Sie sich bitte an unsere Kirchengemeinde.

Hierzu setzen Sie sich bitte mit Frau Pfarrerin Zachow in Verbindung.

Am besten tun Sie dies zu den Pfarrsprechstunden der Evangelischen Kirchengemeinde Groß Glienicke, Glienicker Dorfstrasse 12, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke.

Pfarramt

Pfarrerin Gundula Zachow

Telefon: 033201/ 31247

E-Mail: kirche(at)grossglienicke.de

Pfarrsprechstunde

jeden Dienstag 16 - 18 Uhr

im Büro des Pfarramtes

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Trauungen
Trauen Sie sich? Während einer kirchlichen Trauung erbitten Sie als Mann und Frau Gottes Segen für das Gedeihen Ihrer Ehe und legen vor Gott und der Gemeinde das Eheversprechen ab. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes stehen Liebe und Vergebung, von denen Ihre Ehe getragen werden soll.

Im vorangehenden Traugespräch wird über all Ihre Erwartungen gesprochen, mit denen Sie als Paar die Ehe beginnen. Auch der Ablauf des Gottesdienstes wird verabredet und der biblische Trauspruch ausgewählt.

Außerdem haben Fragen, die sich mit der Gestaltung der Trauung verbinden, falls Braut oder Bräutigam keiner oder einer anderen als der evangelischen Kirche angehört, hier ihren Ort.

Einer kirchlichen Trauung geht die grundsätzlich die standesamtliche Eheschließung voraus.

Wir laden Sie herzlich zur Trauung in unsere schöne Dorfkirche ein.

Hierzu setzen Sie sich bitte mit Frau Pfarrerin Zachow in Verbindung.

Am besten tun Sie dies zu den Pfarrsprechstunden der Evangelischen Kirchengemeinde Groß Glienicke, Glienicker Dorfstrasse 12, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke.

Pfarramt

Pfarrerin Gundula Zachow

Telefon: 033201/ 31247

E-Mail: kirche(at)grossglienicke.de

Pfarrsprechstunde

jeden Dienstag 16 - 18 Uh

im Büro des Pfarramtes

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Taufen
Sie möchten Ihr Kind taufen lassen? Wunderbar. Unsere Dorfkirche empfängt Sie mit offenen Armen.
Sie möchten Ihr Kind taufen lassen? Wunderbar. Unsere Dorfkirche empfängt Sie mit offenen Armen. Für die Taufe ist niemand zu jung und niemand zu alt. Wenn Sie sich also als Erwachsener entschieden haben, sich taufen zu lassen. Nur zu!

 

Für die Taufe ist niemand zu jung und niemand zu alt. Wenn Sie also sich als Erwachsener entschieden haben, sich taufen zu lassen. Nur zu! Wir taufen, weil es uns Jesus Christus aufgetragen hat. Er er sagte: „Gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, in bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Welt.“ (Matthäus-Evangelium 28, Verse 19 und 20)

Wir betrachten Kindertaufe und Erwachsenentaufe als gleichwertig, genauso, wie unsere evangelische Landeskirche.

Für die Taufe Ihres Kindes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

ü Sie wünschen sich als  Eltern die Taufe ihres Kindes
ü      Sie gehören als Eltern der Evangelischen Kirche an
ü       Sie benennen mindestens einen Taufpaten, der/die der evangelischen Kirche angehört.

Sind Sie als Eltern und/ oder Paten nicht Mitglied der Gemeinde, wo es getauft werden soll, ist eine Mitgliedsbescheinigung der entsprechenden Ortsgemeinde vorzulegen.

Vor der Taufe findet ein Taufgespräch statt, in dem es um die Bedeutung der Taufe und den Ablauf des Taufgottesdienstes geht.

Die Taufe findet meistens im Sonntagsgottesdienst statt, Ausnahmen sind möglich.

Eltern und Paten suchen gemeinsam einen Taufspruch aus der Bibel aus. Pfarrerin Zachow ist ihnen dabei gern behilflich.

Eltern und Paten verpflichten sich öffentlich, für die christliche Erziehung des Kindes zur sorgen.

Wir laden Sie herzlich zur Taufe in unsere schöne Dorfkirche ein. 

Hierzu setzen Sie sich bitte mit Frau Pfarrerin Zachow in Verbindung.

Am besten tun Sie dies zu den Pfarrsprechstunden der Evangelischen Kirchengemeinde Groß Glienicke, Glienicker Dorfstrasse 12, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke.

Pfarramt

Pfarrerin Gundula Zachow

Telefon: 033201/ 31247

E-Mail: kirche(at)grossglienicke.de

Pfarrsprechstunde

jeden Dienstag 16 - 18 Uhr

im Büro des Pfarramtes

Icon MediaTrauerfall

Beisetzung
Sie haben einen Trauerfall zu beklagen? Auf unserem Friedhof werden die verschiedensten Bestattungsformen angeboten, von der Erdbestattung über die Urnenbestattung auf dem Friedhof oder im Kolumbarium bis hin zur Bestattung unter alten Bäumen oder in Urnengemeinschaftsanlagen.

“Von Erde bist du genommen, zu Erde sollst du wieder werden.“

So heißt es am Anfang der Bibel über den Menschen, eine Anspielung auf die Geschichte von der Erschaffung Adams aus Tonerde. Bis zum heutigen Tag legen wir unsere Toten in die Erde und sprechen folglich von “Beerdigung”. In diesem würdevollen Umgang mit den Toten unterscheiden wir Menschen uns von den Tieren.

Für Christen ist der Tod nicht das letzte Wort über unser Leben. Aufgrund der Auferstehung Jesu Christi hoffen wir für uns auf eine Auferstehung der Toten und auf das ewige Leben. Der auferstandene Christus ruft seinen Jüngern zu: „Ich lebe und ihr sollt auch leben!“ (Joh 14,19)

Menschen, die zum Zeitpunkt ihres Todes der evangelischen Kirche angehören, haben das Recht auf ein kirchliches Begräbnis. Für christliche Trauerfeiern steht unsere Dorfkirchen zur Verfügung. Weltliche Trauerfeiern finden in der Regel nicht in der Kirche statt. 

Unser Pfarramt steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. 

Bitte setzen Sie sich mit Frau Pfarrerin Zachow in Verbindung, 
gern zu den Pfarrsprechstunden der Evangelischen Kirchengemeinde Groß Glienicke, Glienicker Dorfstrasse 12, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke.

Pfarramt

Pfarrerin Gundula Zachow

Telefon: 033201/ 31247

E-Mail: kirche(at)grossglienicke.de

Pfarrsprechstunde

jeden Dienstag 16 - 18 Uhr

im Büro des Pfarramtes

 

Icon MediaGemeinschaft erleben

Wiedereintritt
Sie möchten wieder zur Glaubensgemeinschaft gehören?
Wir freuen uns, dass Sie über den Schritt des Wiedereintritts in die Evangelische Kirche nachdenken, und wir stehen für Ihre Fragen und für ein Gespräch jederzeit gern zur Verfügung. Für Gespräche über den Wiedereintritt wenden Sie sich an unser Pfarramt oder an einer der Wiedereintrittsstellen in unserer Landeskirche (Berliner Dom, Marienkirche am Alexanderplatz, Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin Kreuzberg, Nikolaikirche Potsdam). Ein Wiedereintritt kann als Ergebnis dieses Gespräches sofort vollzogen werden. Dazu sollten Sie die nötigen Unterlagen mitbringen: den Personalausweis, die Taufurkunde, die Konfirmationsurkunde und die Austrittsbescheinigung.

Durch die Taufe werden Sie Mitglied der Evangelischen Kirche. Die Taufe ist einmalig und wird nicht wiederholt. Wenn Sie noch nicht getauft sind, führt der Weg in die Kirche über ein Taufseminar oder einen Glaubenskurs, wodurch Sie in den christlichen Glauben eingeführt und Ihre Fragen beantwortet werden. Die Taufe wird im Gottesdienst gefeiert. Durch die Taufe sind Sie auch berechtigt, am Heiligen Abendmahl teilzunehmen und z. B. ein Patenamt zu übernehmen. Außerdem erlangen Sie das aktive und passive Wahlrecht für den Gemeindekirchenrat.

Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten möchten, findet keine zweite Taufe statt. Auf Ihren Antrag hin werden Sie wieder in die Kirche aufgenommen. Der Gemeindekirchenrat Ihrer Ortsgemeinde beschließt Ihre Wiederaufnahme und Sie besiegeln diesen Schritt mit der Teilnahme an einem Abendmahlsgottesdienst.

 

Letzte Änderung am: 25.01.2024